Sehr geehrte Frau Bader, ich danke Ihnen für diese Möglichkeit mich an Sie zu wenden. Meine Fragen lauten: 1. - Wenn man schwangerschaftsunabhängig krankgeschrieben war und dann aber 2 1/2 Monate aufgrund von Blutungen in Risikoschwangerschaft (Frauenarzt) und schwangerschaftsbedingter Depressionen (Psychiater) durch vorangegangen Fehlgeburten parallel Krankschreibungen erhält, hat man dann eine Chance auf eine Verschiebung des Bemessungszeitraums des Elterngeldes oder überwiegt die erste Krankheit? 2. - Der nicht überschneidende schwangerschaftsbedingte Zeitraum beträgt nur ein paar Wochen. Wie lange 'muss' man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben sein, um ein Anrecht auf eine Verschiebung zu haben. 3. - Und kann man den Antrag schon vor der Geburt des Kindes stellen, also wenn das Wirtschaftsjahr beendet ist? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort, da ich sehr ratlos bin. Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 29.11.2018, 11:56