Hallo, habe meine aktuelle Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrochen und meinem AG den Antrag auf neue Elternzeit fürs nächste Kind geschickt. Darin habe ich beantragt, die mir durch die neue Schwangerschaft verlorenen Monate Elternzeit an die neue 3-jährige Elternzeit anzuhängen. Hierfür braucht man ja grundsätzlich die Zustimmung des AG´s. Muss er mir schriftlich eine Zustimmung bzw. Ablehnung senden? Wenn nicht, wie erfahre ich dann, ob das klar geht? Gibt es eine Frist, in welcher er mit antworten muss? Das Kind, dessen Elternzeit jetzt unterbrochen wird, wurde am 29.01.2015 geboren und der neue Mutterschutz beginnt am 19.05.2017. Damit hätte ich noch 8 Monate und 9 Tage Elternzeit aus dem dritten Elternjahr übrig. Danke.
von samaga am 04.05.2017, 11:50