Antrag auf Übertragung Elternzeit nach dem 3. LJ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf Übertragung Elternzeit nach dem 3. LJ

Hallo, habe meine aktuelle Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrochen und meinem AG den Antrag auf neue Elternzeit fürs nächste Kind geschickt. Darin habe ich beantragt, die mir durch die neue Schwangerschaft verlorenen Monate Elternzeit an die neue 3-jährige Elternzeit anzuhängen. Hierfür braucht man ja grundsätzlich die Zustimmung des AG´s. Muss er mir schriftlich eine Zustimmung bzw. Ablehnung senden? Wenn nicht, wie erfahre ich dann, ob das klar geht? Gibt es eine Frist, in welcher er mit antworten muss? Das Kind, dessen Elternzeit jetzt unterbrochen wird, wurde am 29.01.2015 geboren und der neue Mutterschutz beginnt am 19.05.2017. Damit hätte ich noch 8 Monate und 9 Tage Elternzeit aus dem dritten Elternjahr übrig. Danke.

von samaga am 04.05.2017, 11:50



Antwort auf: Antrag auf Übertragung Elternzeit nach dem 3. LJ

Hallo, für Kind 1 können Sie, nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, bis zu zwölf Monate später nehmen. diese Entscheidung muss er ihn natürlich mitteilen, woher sollen sie es sonst wissen. Wenn er dies nicht tut würde ich hingehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2017



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