Sehr geehrte Frau Bader,
am 30.04.07 endet mein Erziehungsurlaub (Elternzeit). Nun möchte ich einen Antrag auf eine Teilzeitstelle stellen. Muß ich eine Form einhalten. Was sollte darin stehen?
Danke für Ihre Info.
Mit freundlichen Grüssen
Tanneli...
Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 08:17
Antwort auf:
Antrag auf Teilzeitstelle
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2007
Antwort auf:
Antrag auf Teilzeitstelle
Hallo nochmal!
Ihre Antwort hatte ich schon bei einer anderen gelesen. Ich wollte nur wissen, ob ich eine gewisse schriftliche Form einhalten muss bzw. ob etwas bestimmtes im Brief stehen muss.
Nochmals danke für Ihre Antwort!
Gruß,
Tanneli...
Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 11:07