Antrag auf Teilweise in Elternzeit vom AG zurückgestellt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf Teilweise in Elternzeit vom AG zurückgestellt

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber rechtzeitig den Antrag für 3 Jahre Elternzeit eingereicht mit dem Wunsch ab dem 19. Monat mit 25h pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Der AG hat nun die schriftlich die Elternzeit bestätigt aber geschrieben, dass zum jetzigen Zeitpunkt über den Teilzeitantrag nicht entschieden werden könne und ich mich zu gegebener Zeit dann wieder an meinem AG wenden soll. Frage: Darf der AG den Antrag auf Teilzeit so hinauszögern? Reicht es aus wenn ich in einem Jahr mit meinem AG diesbezüglich Kontakt aufnehme oder muss ich das sofort klären, ggf. mit anwaltlicher Hilfe? Besten Dank vorab und viele Grüße R. Gärtner PS.: Die Voraussetzungen sind alle erfüllt: Beschäftigung länger als 6 Monate, Betrieb größer 15 Ma....etc.

von renakles am 11.08.2018, 11:18



Antwort auf: Antrag auf Teilweise in Elternzeit vom AG zurückgestellt

Hallo, ja, darf er - er kann es ja mglw noch gar nicht planen, Ich würde einen erneuten Antrag 2 Mo vorher stellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2018



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