Frage: Antrag auf Elternzeit

Hallo Frau Bader, da der Antrag auf Elternzeit bereits 7 Wochen vor Beginn dieser, beim Arbeitgeber sein muß, habe ich den schon mal vorbereitet, so daß ich ihn dann nur noch wegschicken muß. Ist es eigentlich egal an welche Adresse ich ihn schicke? Wenn ich ihn an die Firmenadresse schicke, kann es sein, daß die Mitarbeiter den Brief öffnen und lesen, was ich aber nicht möchte. Kann ich den Antrag auch an seine private Anschrift schicken? Ist es ok, wenn ich den Antrag folgendermaßen formuliere: Antrag auf Elternzeit gemäß Bundeseltern- und Elternzeitgesetz - BEEG Sehr geehrter Herr Chef, hiermit melde ich für mein Kind ........ , geboren am ......... , nach den Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der zurzeit geltenden Fassung, erstmals Elternzeit bis zum .....20.. an. Somit wäre der 1. Arbeitstag am 01.01.20.. zu den bisherigen Konditionen. Gemäß der mündlichen Absprache mit Ihnen, bis zum Beginn der Mutterschutzzeit zu arbeiten, besteht ein Anspruch auf Resturlaub von 7 Tagen (§ 17 BEEG). Auch teilten Sie mir bisher mündlich mit, dass die zu viel entrichteten Gehaltsumwandlungen (Pensionskasse) an die Versicherung, von Ihnen nicht zurück erstattet werden. Ich bitte Sie ein unterschriebenes Exemplar schnellstmöglich zu mir zurück zu schicken. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Geburtsurkunde

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 10:37



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die hInwise, derartige Prüfungen kann ich hier nicht vornehmen-zu individuell Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2009



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