Antrag auf Elternzeit - Vorbehalt Verlängerung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf Elternzeit - Vorbehalt Verlängerung?

Liebe Frau Bader, ich habe im März 2014 meinen Entbindungstermin und würde im Anschluss gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. U.a. habe ich vor im Antrag zu schreiben, dass ich nach 2 Jahren für den Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehe. (da es in allen Musteranträgen so drin steht) Nun zu meiner Frage: Muss ich im Antrag für die Elternzeit einen Passus hinzufügen der darauf hinweist, dass ich mir eine Verlängerung auf 3 Jahre vorbehalte bzw. mir vorbehalte das eine Jahr zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen? Oder ist dies nicht erforderlich, da eine Verlängerung ohnehin ohne Zustimmung des Arbeitsgebers möglich ist? (bei fristgerechter Einreichung der Verlängerung) Vielen Dank und freundliche Grüße! LeLa

von LeLa258 am 18.12.2013, 12:44



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit - Vorbehalt Verlängerung?

Hallo, wenn Sie mind. 2 Jahre3 beantragen,. haben Sie automatisch Anspruch auf verlängerung liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit - Vorbehalt Verlängerung?

Nein, dass musst Du nicht reinschreiben. Wenn Du zu Beginn 2 Jahre EZ genommen hast, dann kannst Du ohne Zustimmung verlängern. Das musst Du dann spätestens 7 Wochen vor dem Ende der zuerst beantragten EZ machen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.12.2013, 13:02



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