Liebe Frau Bader, ich habe im März 2014 meinen Entbindungstermin und würde im Anschluss gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. U.a. habe ich vor im Antrag zu schreiben, dass ich nach 2 Jahren für den Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehe. (da es in allen Musteranträgen so drin steht) Nun zu meiner Frage: Muss ich im Antrag für die Elternzeit einen Passus hinzufügen der darauf hinweist, dass ich mir eine Verlängerung auf 3 Jahre vorbehalte bzw. mir vorbehalte das eine Jahr zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen? Oder ist dies nicht erforderlich, da eine Verlängerung ohnehin ohne Zustimmung des Arbeitsgebers möglich ist? (bei fristgerechter Einreichung der Verlängerung) Vielen Dank und freundliche Grüße! LeLa
von LeLa258 am 18.12.2013, 12:44