Hallo Frau Bader,
ich möchte meinen Antrag auf Elternzeit fertig machen (ET: 18.02.03).
Meine Frage hierzu:
Wenn ich die drei Jahre beantrage und nach zwei Jahren "abbrechen" möchte, kann ich dann das dritte Jahr immer noch "aufheben"?
Oder bietet es sich hier eher an, nur 2 Jahre zu beantragen und ggf. um ein Jahr zu verlängern (seitens AG als unkritisch zu bewerten)?
Danke für Ihre Hilfe,
Johanna
Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 16:29
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit: 2 oder 3 Jahre?
Liebe Johanna,
der Antrag ist verbindlich, eine Änderung bedarf der Zustimmung des AG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2002
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit: 2 oder 3 Jahre?
Hallo Johanna!
Ich war mir damals auch nicht sicher, und mein AG hat es mir auch nicht unbedingt leichter gemacht: Er konnte mir weder versprechen mich sachon 1 Jahr früher zu nehmen (weil er ja jemand für mich einstellen mußte), noch, mir verlängern zu können (weil es sein kann, daß er mich genau dann brauchen könnte).
Ich hab mich dann für 2 Jahre entschieden, die goldene Mitte... Es wird sich schon was ergeben!?
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 11:09