Hallo, ich habe meinem Chef den Antrag auf EZ abgegeben. Darin habe ich u.a. beantragt, während der EZ für 30 Stunden zu arbeiten. Ich habe ihm eine Frist von 4 Wochen zur Beantwortung gegeben. Ist der Antrag automatisch angenommen, wenn er mir in dieser Frist nicht antwortet?
Vielen Dank.
M.B.
Mitglied inaktiv - 28.01.2005, 14:34
Antwort auf:
Antrag auf EZ
Hallo,
Sie haben dann evtl. einen Anspruch auf Teilzeit.AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Stillscheigen ist keine Zustimmung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2005