Hallo,
ich arbeite seit ca. 2 Jahren während meiner Elternzeit Teilzeit. In meinem Antrag zur Elternzeit, habe ich geschrieben, dass ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte.
Im November endet die Elternzeit UND so würde ich es verstehen auch die beantragte Teilzeit(arbeit). Wann muss ich den einen neuen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen, der nach dem Ende der Elternzeit läuft?
sorry, lang geworden
Danke
LG
Helga
Mitglied inaktiv - 01.02.2005, 11:11
Antwort auf:
Antrag Teilzeitarbeit ??
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2005
Antwort auf:
Antrag Teilzeitarbeit ??
spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit - also 3 Monate vor Ende Elternzeit.
Ulrike
Mitglied inaktiv - 01.02.2005, 11:47