Sehr geehrte Frau Bader,
am 24.01.2019 ist mein 2. Kind geboren. Jetzt habe ich leider die 7 Wochen Frist zur Beantragung der neuen Elternzeit versäumt. Per E-Mail habe ich den AG am 09.02. informiert und mein Einwurfeinschreiben war am 12.02. bei AG. Meine Schutzfrist endet am 28.03.2019!
Was kann aufgrund der verspäteten Meldung geschehen?
Vielen Dank bereits für ihre Antwort.
von
sicati
am 20.02.2019, 11:21
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Hallo,
nehmen Sie schnellstens Kontakt mit ihm auf. Schlimmstenfalls mssen Sie die Zeit zwischendrin arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Hallo,
Es könnte sein, dass du zwischen Mutterschutz Ende und Elternzeit Beginn arbeiten musst.
Hast du mit deinem Arbeitgeber gesprochen? Er muss nicht auf die 7 Wochen Frist bestehen.
LG luvi
von
luvi
am 20.02.2019, 14:00
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Der AG hat auf die 7-Wochen-Frist „ verzichtet“
von
sicati
am 22.02.2019, 10:27