Hallo, ich habe Mutterschutz bis Anfang April und habe danach 4 Wochen Urlaub eingereicht, so dass ich Anfang Mai wieder anfangen muss zu arbeiten. Nun meine Frage: Wenn ich nun doch Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, bis wann muss ich dies spaetestens eingereicht haben. Wenn ich meine Arbeitszeit waehrend der Elternzeit reduzieren möchte, gilt da die gleiche Frist. Kann mein Mann die ersten drei oder vier Monate Elternzeit beantragen und danach ich. Waere dies möglich? Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 14:00