Frage: Antrag Elternzeit

Hallo Frau Bader, bis September ist mein Freund noch in der Elternzeit. Ich bin schwanger und wir erwarten Ende August unser zweites Kind, wo ich gerne die ersten 6 - 8 Monate die Elternzeit übernehmen würde und danach möchte mein Freund wieder übernehmen. Da er bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftig ist befürchten wir, daß er gleich nach Ende der Elternzeit entlassen wird. Macht es Sinn, wenn er schon vor Wiederaufnahme der Arbeit die Elternzeit einreicht? Hat er dadurch Kündigungsschutz? Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt... Vielen Dank schon mal. Liebe Grüße Claudia

Mitglied inaktiv - 21.02.2005, 10:43



Antwort auf: Antrag Elternzeit

hallo, er kann den ersten EU zu Ende nehmen und neuen beantragen. Dann hat er ununterbrochen Kü-Schutz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.02.2005



Antwort auf: Antrag Elternzeit

ot

Mitglied inaktiv - 21.02.2005, 12:25



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