Antrag Elternzeit mit Teilzeit nach Muschu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag Elternzeit mit Teilzeit nach Muschu

Hallo, am 22.04.08 ist der geplante KS meines dritten Kindes. Errechneter Termin ist der 27.04.08. Also geht die Muschufrist bis zum 22.06.08, wenn ich es richtig verstanden habe. 1. Ist der 22.06.08 richtig? Also erster Arbeitstag ist der 23.06.08? 2. Zu wann muss ich elternzeit beantragen, wenn ich direkt nach dem Muschu wieder arbeiten gehen muss? 3. Zu wann muss ich Teilzeit in Elternzeit beantragen? 4. Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? ich will 3 Jahre elternzeit mit Teilzeit beantragen. Hilfe, minett

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 10:59



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit Teilzeit nach Muschu

Hallo, 1. Wenn dann tatsächlich Geburt:ja 2. Frist 7 Wo. 3. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. 4. Ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2008



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