Guten Tag, bin momentan nach TVÖD §28 im unbezahltem Urlaub und bin bis zum 31.03.2010 beurlaubt. Jedoch werde ich voraussichtlich im Nov.2009 entbinden.Wann muss ich den Antrag für die Elternzeit stellen? Reicht 7 Wo. vor dem 31.03.2010 oder muss ich trotz Sonderurlaub bereits im Mutterschutzfrist stellen? Eine andere Frage bezüglich des Arbeitsrechtes in Verbindung mit dem Sonderurlaub und Antrag des Elternzeit: Könnte ich nach dem unbezahltem Urlaub am 01.04.2010 mit der Arbeit beginnen und erst dann am 02.04.2010 den Antrag für die Elternzeit stellen, so dass ich nach 7.Wo in die Elternzeit gehen kann? Wann beginnt denn rechtlich meine Elternzeit? Erst nach der Vereinbarung mit dem Sonderurlaub oder ggf. doch nach der Mutterschutzfrist? ich bitte um eine Antwort auf meine ungeklärten Fragen. Danke
Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 09:40