Antrag Elternzeit - Entbindung vor Geburtstermin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag Elternzeit - Entbindung vor Geburtstermin

Hallo Frau Bader, Unsere Tochter ist am 19.6. geboren worden, Entbindungstermin wäre der 27.6. gewesen. Endet der Mutterschutz dennoch trotzdem am 22.8. und die Frist für den Antrag ist eine Woche nach offiziellem Entbindungstermin ? Sollte die Elternzeit idealerweise am 18. eines Monats enden - abgestimmt auf den Lebensmonat des Kindes? Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus, Stefanie

von Steffinha am 24.06.2019, 19:22



Antwort auf: Antrag Elternzeit - Entbindung vor Geburtstermin

Hallo, die Zeit, die an vorgeburtliche Mutterschutz nicht genommen werden konnte, wird einfach hinten dran gehängt. Bezüglich von Anfang und Ende der Elternzeit ist entscheidend, wie lange man nimmt. Wenn man nur zwei Monate nimmt, muss man an die Lebensmonate anpassen, um überhaupt Elterngeld zu erhalten. Ansonsten kann man es frei so gestalten wie man möchte. Am schlausten ist es, wenn man am Anfang zwei Jahre beantragt, dann kann man verlängern, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2019



Antwort auf: Antrag Elternzeit - Entbindung vor Geburtstermin

Glückwunsch! 1.) Mutterschutz endet wie vorher (vor Geburt) berechnet, also wenn das damals schon der 22.8., dann bleibt es dabei (sofern nicht eine Verlängerung in betracht kommt: Gewicht unter 2500 gr. o. ä.) 2.) Mit Mitteilung (NICHT Antrag) zur Elternzeit muss den AG 7 Wochen vor Beginn = 7 Wochen vor dem 22.8. erreicht haben 3.) Ja, EZ wird immer in Lebensmonaten genommen, endet also jeweils am 18. eines Monats bei Euch. LG D

von desireekk am 24.06.2019, 19:48



Antwort auf: Antrag Elternzeit - Entbindung vor Geburtstermin

Hallo, Die ersten Punkte sehe ich wie desireekk, bei Punkt 3 bin ich anderer Meinung. Elternzeitbeginn und Elternzeitende kann frei bestimmt werden, wenn es innerhalb der Fristen liegt. Es hat nichts mit den Lebensmonaten zu tun. Möchtest du allerdings Elterngeld für diese Zeit, musst du die Elternzeit den Lebensmonaten anpassen. LG luvi

von luvi am 25.06.2019, 00:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Entbindung in Deutschland

Sehr geehrte Frau Daber, Meine Ehefrau ist zu mir nach Deutschland gekommen wir möchten das die entbindung hier stadt findet erst mal weil hier berufstätig bin und keine Zeit habe ins Heimatland zu fahren und weil es auch sicherer ist. Bin berufstätig,krankenversichert und lebe hier seit jahr zenten. Meine Frau hat einen Attest und darf auch ni...


Wie funktioniert eine Entbindung mit Hilfe meiner EHIC Karte?

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 5ten Woche Schwanger mit meinem zweiten Kind. Ich bin Deutsche Staatsangehörige und lebe permanent mit meinem Irischen Ehemann in Irland. Ich bin hier privat versichert und habe auch eine EHIC Karte von der Irischen Gesundheitsbehoerde. Angesichts einer zweiten Geburt, ist mir jetzt sehr klar dass ich zwingend a...


Elternzeit - Geburtstermin

Hallo zusammen, bei der Krankenkasse muss ich für das Mutterschaftsgeld auch angeben bis wann ich elternzeit nehme, dort wird ja ein genaues Datum verlangt. Es kommt ja aber seltenst ein kind am Geburtstermin. Die Geburtsurkunde schicke ich ja nach der Geburt hin, muss ich dort dann auch nochmal das genaue Datum melden bis wann die elternzeit ge...


Anpassung Elternzeit durch Verschiebung Geburtstermin

Sehr geehrte Frau Bader, wir planen 11 Monate auf meine Frau (nicht arbeitend) und auf mich 3 Monate monatlich im 1., 8. und 12. Lebensmonat zu beantragen. Dabei stellt sich uns eine Frage bzgl. des Antrags an den AG welche ich durch Recherche nicht beantworten kann: Da ich mich im Antrag für diese zwei Jahre festlegen muss, ändern sich ...


befristeten Arbeitsvertrag entfristen nach Entbindung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Wäre ich nicht schwanger, würde der Vertrag mit größter Wahrscheinlichkeit in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt (passiert in dem Betrieb eigentlich immer). Wenn alles gut läuft, werde ich aber ca. 3 Monate vor Vertragsende entbinden. Ich überlege, ob ich einfach in Elte...


Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Hallo Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit aufgrund meiner ersten Geburt am 12.04.2020. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut schwanger. Termin wäre der 08.07.2021. Grundsätzlich müsste ich ja am 12.04.2021 wieder arbeiten, was ich aber nicht vor habe, da es nur 6 Wochen bis zum Mutterschutzbeginn (27.05.) wären...


Geburtstermin entscheidend?

Guten Tag Frau Bader, können Sie mir bitte erläutern, ob es einen "rechtlichen" Unterschied macht, ob ein Baby am 28.02. oder am 01.03. zur Welt kommt? Hat das in irgendeiner Weise finanzielle Auswirkungen oder auf den Urlaub des Vaters beispielsweise, der evt gekürzt werden könnte wenn er einen vollen Monat 01.03. - 31.03. Elternzeit nehmen "mü...


Auf Mutterschutz nach Entbindung verzichten? (Studentin)

Sehr geerhte Frau Bader, ich habe mich im Internet zwar schon etwas schlau gemacht, aber ganz sicher bin ich mir nach wie vor in der Angelegenheit nicht. Ich bin Medizinstudentin im praktischen Jahr und würde gerne auf meinen Mutterschutz nach der Entbindung verzichten (für das Kindeswohl ist durch den Vater und die Großeltern gesorgt). Durc...


Korrigierter geburtstermin, mutterschutz

Hallo! Ich habe einen errechneten Geburtstermin am 7.3.22 und einen korrigierten am 19.3.22. Nach Mitteilung der Schwangerschaft an meinen Arbeitgeber (damals beide Termine angegeben plus. Foto vom mutterpass) wollte dieser noch eine Bescheinigung des Arztes über den Geburtstermin zwecks berechnung Mutterschutzfrist etc. Mein Arzt hatte mit dann e...


Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...