Sehr geehrte Frau Bader nach dem Mutterschutzgesetz kann eine werdende Mutter auf das Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Entbindung verzichten, jederzeit widerruflich. Kann man sich auf dieser Grundlage den Mutterschutz vor der Geburt - wenn der AG einverstanden ist - einteilen, in dem man schon im Voraus sagt: ich möchte erst 2 Wochen vor dem ET in Mutterschutz, aber die 4 Wochen davor möchte ich meinen angesparten Urlaub nehmen? Diese Gestaltung würde sich positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken... Danke Karoline
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 14:37