Hallo Frau Bader,
im August 2003 wurde mein Kind beboren. Ab Januar 2003 war ich im Beschäftigungsverbot. Ich weiss, dass ich anteilig Urlaubsanspruch für Jan.-Okt.(Ende Mutterschutz) habe. Danach nahm ich 2 Jahre EZ.
Nun meine Frage, steht mir der anteilige Urlaub auch nach dem EZ, also jetzt 2005, noch zu? Oder verfällt er.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
LG Frauke
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 14:40
Antwort auf:
anteiliger Urlaub
Hallo,
den Urlaub kann man im Jahr des Endes des EU und im Jahr danach noch nehmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2005
Antwort auf:
anteiliger Urlaub
§ 17 BErzGG bringt Klarheit: der Urlaub kann nach der EZ genommen werden. in 2005 oder 2006.
Beachte: nur für jeden vollen Monat EZ darf Urlaub gekürzt werden!
Endete der MuSchu im Okt. , wird für Okt. voll Urlaub gerechnet. beginnt die Tätigkeit wieder imOK gibt es auch für diesen Okt. VOLLEN Urlaubsanspruch!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 16:44