Frage:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitsverhältnis lief zum 29.02.20 aufgrund einer Kündigung meines Arbeitgebers aus, seit dem 10.03. beziehe ich für 3 Monate Elterngeld. Danach werde ich Arbeitslosengeld beziehen, da mein Mann dann die restlichen Elterngeldmonate für unseren Sohn in Anspruch nimmt, bevor wir uns selbstständig machen. Auf die Tage vom 1.3.-9.3. habe ich auf die Zahlung von Arbeitslosengeld verzichtet.
Aus meinem Arbeitsverhältnis sind nun noch über 90 Urlaubstage offen, die mein Arbeitgeber mir nicht mit der letzten Lohnabrechnung ausgezahlt hat. Ich habe meinen Ex-Chef schriftlich bereits zur Zahlung aufgefordert, der nächste Gang wird der zum Anwalt sein.
Nun meine Frage: wenn mir jetzt während des Elterngeldbezugs die Urlaubsabgeltung ausgezahlt wird (wahrscheinlich durch gerichtlichen Beschluss) und ich dann nach den 3 Monaten Elterngeldbezug Arbeitslosengeld beziehe, ist dann trotzdem noch die Urlaubsabgeltung für die Agentur für Arbeit relevant? Also führt das dann trotzdem zum Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld? Oder hat die Zahlung dann keine Relevanz mehr und ich kann normal Arbeitslosengeld erhalten?
Vielen Dank für die Auskunft!
Sonnenblume 1719
von
sonnenblume1719
am 27.03.2020, 12:04
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Hallo,
Nach § 157 Abs.2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wird das Arbeitslosengeld um die Tage des Urlaubs gekürzt, für die der Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung erhält "oder zu beanspruchen" hat. Diese Vorschrift lautet:
"Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses."
Weil ich es in Ihrem speziellen Fall nicht weiss (ist ja nicht mein Fachgebiet) habe ich gesucht.
Gefunden habe ich eine fachliche Weisung.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-157_ba015164.pdf
Da steht:
Die Regelung soll Doppelbezug von Alg/Teil-Alg und Arbeitsentgelt/Urlaubs-abgeltung aus einem Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis vermeiden.
In der EZ ruhen ja alle Ansprüche aus Arbeitsverhältnis. Die Ansprüche auf Urlaub gelten für die Zeit nach der EZ (§ 17 BEEG).
Ich würde deshalb sagen, dass ein Ruhen zu bejahen ist.
Aber, wie gesagt, gefunden abe ich dazu nichts. Ist nur meine Einschätzung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2020
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Du hast noch 90 Tage Urlaub?
Wie kommt das?
LG luvi
von
luvi
am 27.03.2020, 17:43
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
bist du sicher dass es 90 tage sind? der AG hat das Recht, die Zahl um die Monate zu kürzen die du komplett in EZ bist. heißt, in den vollen EZ jahren baut sich KEIN Urlaub auf. hat er das Recht in Anspruch genommen? das geht übrigens auch später kurz vor der Auszahlung. davon ab hat es keine Auswirkungen aufs EG da es eine Einmalzahlung ist. war die EZ zu ende als die Kündigung kam? von wann bis wann warst du in EZ? die Zahl kommt mir tatsächlich zu hoch vor...
von
mellomania
am 28.03.2020, 07:42
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Ja, es sind so viele Tage. Ich war schwangerschaftsbedingt im Beschäftigungsverbot und während der Stillzeit auch noch, da hat sich dann sehr viel angesammelt. Bei einer Bekannten von mir war es genauso und sie hat sogar über alles 100 Urlaubstage noch ausbezahlt bekommen.
Die Kündigung erfolgte auch rechtmäßig, das ist alles in Ordnung so. Ich möchte lediglich wissen, ob die Zahlung der Urlaubsabgeltung, wenn sie während des Elterngeldbezugs gezahlt wird, dann noch für das Arbeitslosengeld, das ich dann anschließend beziehen werde, relevant ist. Wie gesagt, ich stehe nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis, beziehe lediglich Elterngeld.
Danke
von
sonnenblume1719
am 28.03.2020, 09:06
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
hmm...auf 90 Tage resturlaub kommt man kaum. er kann wie gesagt kürzen. selbst wenn du im stillbv bist, was ja höchstens ein jahr geht WENN überhaupt und im bv davor müsstest du ja ein jahr überhaupt keinen urlaub bekommen haben.
alle tage die noch da sind (er kann wie gesagt jetzt noch kürzen für die zeit in ez) muss er dir auszahlen. relevant ist die auszahlung nicht, da es ein einmalbetrag ist.
von
mellomania
am 28.03.2020, 16:27
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Es sind wirklich so viele Tage... ist aber auch unerheblich, weil für mich ja nur relevant ist, ob mir die Summe dann auch noch aufs ALG1 angerechnet werden kann bzw. die Auszahlung zum Ruhen des Anspruchs auf ALG1 führt, obwohl ich zwischendurch Elterngeld bezogen habe.
von
sonnenblume1719
am 29.03.2020, 15:39
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Frau Bader hat ja das Gesetz zitiert, wo steht, dass der Ruhenszeitraum mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginnt.
Das würde ich für deinen Fall so deuten, dass ab dem 1. März die 90 Tage laufen, für die dir noch Urlaub zusteht. Wenn die 90 Tage rum sind, hättest du dann Anspruch auf Alg, egal wann dir die Urlaubsabgeltung ausgezahlt wird.
von
Rotkehlchen
am 30.03.2020, 17:29
Antwort auf:
Anspruchsübergang Urlaubsabgeltung
Hallo Sonnenblume,
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du damals (BV, Still-BV, Kündigung) und überlege auch für die Dauer des Abgeltungsurlaubs Elterngeld zu beziehen und anschließend dann ALG1. Hat das bei dir damals funktioniert und der Ruhenszeitraum war dann zu Ende nach den 3 Monaten Elterngeld?
Liebe Grüße
von
Lottelore
am 10.12.2022, 17:32