Hallo Frau Bader, Ich war von 2013-2015 in Elternzeit mit meinem 1. Kind. Im Anschluss danach haben ich mich beurlauben lassen. Nun bin ich mit meinem 2. Kind schwanger. Die Beurlaubung endet mit Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Während der Beurlaubung war ich über meinen Mann familienversichert. Folglich bin ich während des anstehenden Mutterschutzes und der danach folgenden Elternzeit wieder selbst bei der Krankenkasse gesetzlich versichert. Krankenkasse ist die AOK Rheinland/Hamburg. Meine Frage ist nun, habe ich einen Anspruch auf Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und dem Zuschuss vom Arbeitgeber? Arbeitgeber ist das Land NRW (TVL). Vielen Dank.
von saliha-a am 09.01.2017, 13:06