Guten Tag,
ich bin seit ende Juni im Beschäftigungsverbots wegen Schwangerschaft. Noch habe ich für dieses Jahr ca 25/26. Urlaubstage.
Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf die Urlaubstage habe, da ich ja jetzt genug Freizeit habe und ja nicht krank bin, ich könnte da ja verreisen.
Stimmt das? ist das rechtlich und wo kann ich mich denn evtl. informieren, dass ich Anspruch auf die Tage habe?
Vielen Dank
Grazia
von
Grazia2016
am 01.09.2015, 14:39
Antwort auf:
Anspruch auf restl.Urlaubstage während des Beschäftigungverbotes
Hallo,
Urlaubstage im Beschäftigungsverbot gelten nur dann als genommen, wenn sie vor dem Beschäftigungsverbot genehmigt wurden. Ansonsten können Sie den Urlaub noch nach der Elternzeit nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.09.2015
Antwort auf:
Anspruch auf restl.Urlaubstage während des Beschäftigungverbotes
Du hast noch keinen beantragt davon und genehmigt bekommen ?
Dann Glückwunsch, sie bleiben komplett stehen bis Du aus der Elternzeit kommst. Bis zum Ende des Mutterschutzes erwirbst Du Urlaub.
Wenn der FA nix gegen eine Reise hat, dann kannst Du verreisen.
Du brauchst doch jetzt keinen Urlaub nehmen, Du bist eh freigestellt.
von
Sternenschnuppe
am 01.09.2015, 15:12