Anspruch auf restl.Urlaubstage während des Beschäftigungverbotes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf restl.Urlaubstage während des Beschäftigungverbotes

Guten Tag, ich bin seit ende Juni im Beschäftigungsverbots wegen Schwangerschaft. Noch habe ich für dieses Jahr ca 25/26. Urlaubstage. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf die Urlaubstage habe, da ich ja jetzt genug Freizeit habe und ja nicht krank bin, ich könnte da ja verreisen. Stimmt das? ist das rechtlich und wo kann ich mich denn evtl. informieren, dass ich Anspruch auf die Tage habe? Vielen Dank Grazia

von Grazia2016 am 01.09.2015, 14:39



Antwort auf: Anspruch auf restl.Urlaubstage während des Beschäftigungverbotes

Hallo, Urlaubstage im Beschäftigungsverbot gelten nur dann als genommen, wenn sie vor dem Beschäftigungsverbot genehmigt wurden. Ansonsten können Sie den Urlaub noch nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2015



Antwort auf: Anspruch auf restl.Urlaubstage während des Beschäftigungverbotes

Du hast noch keinen beantragt davon und genehmigt bekommen ? Dann Glückwunsch, sie bleiben komplett stehen bis Du aus der Elternzeit kommst. Bis zum Ende des Mutterschutzes erwirbst Du Urlaub. Wenn der FA nix gegen eine Reise hat, dann kannst Du verreisen. Du brauchst doch jetzt keinen Urlaub nehmen, Du bist eh freigestellt.

von Sternenschnuppe am 01.09.2015, 15:12



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