Anspruch auf jahressonderzahlung nach Tvöd beim zweiten Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf jahressonderzahlung nach Tvöd beim zweiten Kind

Hallo, Ich habe im Januar 2015 mein erstes Kind bekommen und Auch für 2015 die volles jahressonderzahlung bekommen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt jedoch nach einem Jahr in der Elternzeit auf 450 Euro Basis gearbeitet.(selber AG, öffentlicher Dienst nach TVÖD) Auf Grund der zweiten Ss habe ich dann die Elternzeit vorzeitig gekündigt. Kind 2 kam im September 2016 zur Welt. Ich habe wieder Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 bekommen. Wie hoch ist nun mein Anspruch auf die jahressonderzahlung?mir wurden nun rund 400€ ausbezahlt welches auf Grund der 450€ Job berechnet wurde

von Jassy88 am 09.12.2016, 23:00



Antwort auf: Anspruch auf jahressonderzahlung nach Tvöd beim zweiten Kind

Hallo, da es eine Vielzahl von TVÖD gibt, kann man da allgemein nicht sagen. http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/ Im Zweifel wird sich aber die Sonderzahlung nach dem Minijob richten, da man meist in der EZ gar keine Leistung erhält. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2016



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