Anspruch auf gleichwertige Stelle nach Rückkehr aus EU?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf gleichwertige Stelle nach Rückkehr aus EU?

Hallo Frau Bader, in meiner Firma werden derzeit erhebliche Personalreduzierungen durchgeführt. Ausgesonderte Mitarbeiter kommen zunächst in eine Personalvermittlungsagentur (zwar bei gleichem Gehalt, aber sie brauchen nicht mehr auf der Arbeit zu erscheinen, bis sie evtl. neu vermittelt werden). Nun habe ich selbstverständlich Angst, daß dies auch mit mir passiert, wenn ich zurückkomme. Hat man denn für einen bestimmte Zeit einen Anspruch auf seine alte Arbeitsstelle oder eine gleichwertige (nicht nur gleich bezahlte) wenn man während oder nach dem Erziehungsurlaub wiederkommt? Wo ist dies geregelt? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 10:44



Antwort auf: Anspruch auf gleichwertige Stelle nach Rückkehr aus EU?

Hallo, zunächst hat man. Aber rein theoretisch kann der AG direkt am ersten Arbeitstag kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2003



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