Hallo Nicola,
hab eine Frage was die Klassenfahrt meiner Tochter betrifft. Ist der Kindsvater dazu verpflichtet mir die Hälfte der Kosten für die Klassenfahrt dazuzu geben, bzw. habe ich überhaupt einen Anspruch darauf??? Sind jetzt seid 2 Jahren geschieden.
Danke und Lieben Gruß
Monika
Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 13:50
Antwort auf:
Anspruch auf Zuschußzahlung
Hallo,
Kosten für Nachhilfe und Klassenfahrt als Sonderbedarf
Im Rahmen einer Scheidung hatte sich der Vater verpflichtet, für seine Tochter, die noch zur Grundschule ging, einen monatlichen Unterhalt von DM 570,00 zu bezahlen. Zwei Monate nach der Scheidungsfolgenvereinbarungen sackte die Tochter mit den schulischen Leistungen bedrohlich ab. Sie nahm deshalb Nachhilfeunterricht. Hierfür mußten DM 200,00 monatlich bezahlt werden.
Im Laufe des Schuljahres hat die Tochter dann noch an einer Klassenfahrt teilgenommen, durch die Kosten von DM 200,00 entstanden sind.
Die sorgeberechtigte Mutter verlangte vom Vater die Nachhilfekosten und die Kosten für die Klassenfahrt.
Das Oberlandesgericht Köln stellte sich auf den Standpunkt, daß sowohl die Kosten für die Nachhilfe wie auch die Kosten für die Klassenfahrt einen sogenannten "Sonderbedarf" darstellen, der vom Unterhaltspflichtigen zu tragen ist. Denn diese Kosten seien bei Abschluß des Unterhaltsvergleiches damals nicht vorhersehbar und einkalkulierbar gewesen. Die Kosten gehörten daher nicht zum allgemeinen Lebensbedarf, der bei der Festsetzung der Unterhaltspflicht berücksichtigt wird.
OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1998 (14 WF 157/98).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2003