Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 2 Elternzeit Jahr und arbeite 30 Std. Teilzeit. Gem. Paragraph 13 (1) der Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) erhielt ich bisher mtl. 31 € Zuschuss zur PKV. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten und meine Dienststelle den Zuschuss zur PKV ab Beginn des Beschäftigungsverbotes einbehalten. M.E. befinde ich mich doch aber trotz Beschäftigungsverbot noch in Elternzeit. Ist mein Anspruch auf Zuschuss wirklich entfallen?
von Nanana am 01.03.2014, 22:37