Liebe Frau Bader, ich bin seit Ende April diesen Jahres im Mutterschutz, bis Ende März habe ich bei meinem Arbeitgeber befristet als Werkstudentin mit mehr Stunden (im Wochenend- und Nachtdienst) gearbeitet - nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch im Wochenenddienst. Seit April bin ich wieder geringfügig beschäftigt. Werden bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes trotzdem die 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist herangezogen, also Januar, Februar und März mit dem deutlich höheren Gehalt oder zählt nur der April und ich habe keinen Anspruch auf Zuschuss durch den Arbeitgeber? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe!
von Chrstn am 16.07.2019, 16:05