Anspruch auf Zielgehalt während Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Zielgehalt während Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich bin als Kundenbetreuerin tätig und habe ein Zielgehalt, welches wesentlicher Gehaltsbestandteil ist. nun bin ich während meiner Schwangerschaft erkrankt über 6 Wochen und werde im März in Mutterschutz gehen. konkret konnte ich in der Zeit von 01.11.2015 - 17.01.2016 nicht tätig werden. Ab ca. Mitte März werde ich meinen verbleibenden Urlaub nehmen und dann Anfang April in Mutterschutz gehen. Ich habe eine Zielvereinbarung, die es vorsieht, dass ich einen gewissen Umsatz generiere im Jahr. Das kann ich aufgrund der Schwangerschaft und der schwangerschaftsbedingten Erkrankung sowie aufgrund des Mutterschutzes nicht erfüllen. Nun die Frage: Darf mein Arbeitgeber für die Zeiten, in denen ich nicht leisten konnte, entsprechend mein Zielgehalt kürzen? Er argumentiert damit, dass ich deutlich weniger fakturiert habe und eben weniger fakturieren werde bis Mitte März. In der Elternzeit werde ich gar keinen Umsatz erbringen. Damit wird mein fakturierter Umsatz minimal ausfallen und ich erhalte laut Aussage meines Arbeitgebers meine Ziele nicht und somit auch keine Auszahlung. Zudem erhalte ich bereits monatsanteilig 50% des Zielgehalts monatlich ausgezahlt. Muss ich dieses dann zurückzahlen? Wie sieht es während des Mutterschutzes mit dem variablen Gehalt aus? Wird das hier weiterhin gezahlt werden? (monatlicher Abschalag als Vorauszahlung) Darf man eine schwangere Frau schlechter stellen als einen Mann aufgrund ihrer Schwangerschaft? Wäre ich nicht schwanger, hätte ich normal weiterarbeiten können? Oder steht mir unabhängig vom gesteckten Umsatzziel meine variable Vergütung in vollem Umfang zu? Mit besten Grüßen Claudia Pudel

von Paul Pudel am 18.01.2016, 11:26



Antwort auf: Anspruch auf Zielgehalt während Mutterschutz

Hallo, was steht denn im Vertrag zu dem Thema? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2016



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