Liebe Frau Bader,
ich will es versuchen so knapp und kurz wie möglich zu halten.
Meine Frage: Hatte ich Anspruch auf Weihnachtsgeld 2002 und habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld 2003 vom Arbeitgeber, obwohl ich Elternzeit genommen habe?
Meine Tochte ist im März 2001 geboren worden, danach war ich 6 Wochen daheim (Mutterschutz), habe dann bis Juli 2002 wieder gearbeitet. Bin dann 7 Monate in Elternzeit gegangen. und habe im März 2003 bis Oktober 2003 wieder gearbeitet. Im November d.J. war ich krank und bin zum 30.11. aus der Praxis ausgeschieden. Der Arbeitgeber ist eine Arztpraxis mit 7 Angestellten und keiner Auszubildenen. Ich bin alleinerziehend.
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kayne
Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 14:31
Antwort auf:
anspruch auf Weihnachtsgeld???
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2003
Antwort auf:
anspruch auf Weihnachtsgeld???
Danke für ihre schnelle Antwort.Habe in meinen Vertrag nachgeschaut und ein paar Fakten dazu gefunden.
Kayne
Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 14:58