Hallo Frau Bader,
ich bin Vollzeit angestellt und hatte bis 09.03.2012 meine zweijährige Elternzeit beim AG schriftlich beantragt und auch bestätigt bekommen und habe im 2. Elternjahr 18 Stunden pro Woche gearbeitet.
Habe ich ab 10.03.2012 wieder Anspruch Vollzeit zu arbeiten? Zum 3. Eltrenjahr, das mir zur Verfügung steht, habe ich mich bisher beim Arbeitgeber nicht geäußert, d.h. kann ich das variabel bis zum 8. Lebensjahr des Kindes "schieben" und wie muß ich das beantragen?
Danke und viele Grüße
CZ
Mitglied inaktiv - 14.02.2012, 17:34
Antwort auf:
Anspruch auf Vollzeit?
Hallo,
ja, Sie müssen sogar am ersten Tag nach der EZ wieder am Arbeitsplatz erscheinen,w enn Sie nicht mit Frist 7 Wo. eine Verlängerung beantragen. Nach dem 3. Geb. muss der AG gefragt werden u kann ablehnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2012
Antwort auf:
Anspruch auf Vollzeit?
Hallowurde für Sie tz Stelle ein extra Vertrag gemacht? Wenn ja dann besteht der alte Vertrag nach der ez wieder. Wenn es ein Änderungsvertrag war dann nicht. Das dritte Jahr sollte man sich dann schriftlich geben lassen,das es aufgespart wird.
von
CKEL0410
am 14.02.2012, 21:47
Antwort auf:
Anspruch auf Vollzeit?
Man kann das dritte Jahr nicht einfach schieben.
Man benötigt vom AG die schriftliche Zustimmung "zur Übertragung von Elternzeit (max 12 Monate) über das dritte Lebensjahr hinaus"!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.02.2012, 22:54