Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ab September 2013 wieder Vollzeit arbeiten gehen. Meine Tochter wird zu diesem Zeitpunkt 1,5 Jahre alt sein. In meiner Gemeinde gibt es nur eine Kinderkrippe, die von 8 Uhr bis 14 Uhr geöffnet hat. Kinderkrippen aus anderen Gemeinden (auch die Stadt, in der mein Mann und ich arbeiten) haben unsere Bewerbungen um einen Krippenplatz abgelehnt, mit der Begründung, dass sie aufgrund der Regelung, die in diesem Jahr eintreten wird, nur noch Kinder aus ihren Gemeinden aufnehmen werden. Habe ich als Vollzeit-Arbeitskraft anspruch auf einen Vollzeit-Krippenplatz, oder muss ich das "Halbtagesangebot" meiner Gemeinde annehmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! MfG
Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 20:11