Frage: Anspruch auf Vollzeit-Krippenplatz

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ab September 2013 wieder Vollzeit arbeiten gehen. Meine Tochter wird zu diesem Zeitpunkt 1,5 Jahre alt sein. In meiner Gemeinde gibt es nur eine Kinderkrippe, die von 8 Uhr bis 14 Uhr geöffnet hat. Kinderkrippen aus anderen Gemeinden (auch die Stadt, in der mein Mann und ich arbeiten) haben unsere Bewerbungen um einen Krippenplatz abgelehnt, mit der Begründung, dass sie aufgrund der Regelung, die in diesem Jahr eintreten wird, nur noch Kinder aus ihren Gemeinden aufnehmen werden. Habe ich als Vollzeit-Arbeitskraft anspruch auf einen Vollzeit-Krippenplatz, oder muss ich das "Halbtagesangebot" meiner Gemeinde annehmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! MfG

Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 20:11



Antwort auf: Anspruch auf Vollzeit-Krippenplatz

Hallo, sie sind auf ihre eigene Gemeinde angewiesen. Etwas anderes gilt nur, wenn ihre Gemeinde einen Vertrag mit einer anderen Gemeinde hat. Ein Anspruch gibt es auch in Zukunft nur für halbe Tage. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2013



Antwort auf: Anspruch auf Vollzeit-Krippenplatz

Bei uns haben die Mütter teils "Mischangebot". Sprich vormittags gehen die Kleinen in Krippe/KiGa und werden dann mittags von einer Tagesmutter abgeholt und weiter betreut. Damit haben die hier ihre Pflicht genüge getan. da über JA sidn das auch "nur" die üblichen kosten.

Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 20:37



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