Guten Tag Frau Bader, nach der Elternzeit hat man bei Betrieben mit mehr als 15 Angestellten ja Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Müssen diese 15 Angestellten alle in Vollzeit beschäftigt sein? In meinem Betrieb ist es so, dass nur 8 Vollzeitkräfte + 1 Azubi angestellt sind, der Rest (8 Stück) in Teilzeit arbeiten. Ich habe eigentlich geplant 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und nach einem Jahr auf 20 Std. zu arbeiten bis die Elternzeit vorbei ist. Vielen Dank im Voraus
von Sinna am 20.02.2014, 13:30