Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

Guten Tag Frau Bader, nach der Elternzeit hat man bei Betrieben mit mehr als 15 Angestellten ja Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Müssen diese 15 Angestellten alle in Vollzeit beschäftigt sein? In meinem Betrieb ist es so, dass nur 8 Vollzeitkräfte + 1 Azubi angestellt sind, der Rest (8 Stück) in Teilzeit arbeiten. Ich habe eigentlich geplant 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und nach einem Jahr auf 20 Std. zu arbeiten bis die Elternzeit vorbei ist. Vielen Dank im Voraus

von Sinna am 20.02.2014, 13:30



Antwort auf: Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

Hallo, Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit, wenn der Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Auszubildenden - in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei werden Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig, sondern voll gezählt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



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