Die Frage kommt etwas verspätet, interessiert mich aber trotzdem noch: Ich habe während meiner Berufstätigkeit immer im Juli vom Arbeitgeber Urlaubsgeld (1/2 Monatsgehalt) bekommen. Dann war ich schwanger. Habe bis einschließlich 01.06.05 gearbeitet. War vom 02.06. bis 10.06.05 krank (Krankenhausaufenthalt) und vom 11.06.05 (Geburt meines Sohnes) bis 15.10.05 in Mutterschutz; habe aber im Juli 05 kein Urlaubsgeld erhalten. Ist das rechtlich richtig? Oder hätte ich Anspruch auf das Urlaubsgeld gehabt, den ich evtl. noch geltend machen könnte? Vielen Dank schonmal
Mitglied inaktiv - 06.04.2008, 22:55