Anspruch auf Urlaubsgeld nach Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Urlaubsgeld nach Beschäftigungsverbot?

Guten Tag, ich hätte gern mal eine kurze Einschätzung Ihrerseits bezüglich einem Anspruch auf Urlaubsgeld. Ich arbeite seit 2011 für den Caritasverband und bin dort als Heilerziehungspflegerin tätig. Vertraglich habe ich eine 75% Stelle unbefristet. Anfang 2017 wurde meine Stelle auf 100% aufgestockt da eine Mitarbeiterin erkrankte, dies erstmal für ein Jahr befristet. Nun wurde ich im April 2017 schwanger und bekam wegen Aggressionspotenzial ein Beschäftigungsverbot. Im Dezember kam dann schließlich unsere wundervolle Tochter auf die Welt. Die Elternzeit lief bis 20.12.18 danach begann ich wieder auf meine 75% zu arbeiten. Anfang Januar 2019 habe ich dann meinen Resturlaub von 20 Tagen aus dem Jahr 2017 wo das Beschäftigungsverbot galt genommen. Nun ist es bei uns so das wir pro genommenen Urlaubstag Urlaubsgeld bekommen was ungefähr 1-2 Monate später mit dem Lohn ausgezahlt wird. Nun habe ich diesen Monat mit der Auszahlung gerechnet (ist ja immerhin fast ein ganzer Monatslohn) und es kam nur das normale Gehalt. :-| Habe daraufhin in der Hauptstelle angerufen und gefragt ob das noch kommt und dort wurde mir gesagt das ich leider keinen Anspruch darauf habe da der Schnitt der letzten 3 Monate dafür gelten würde und ich dort ja nichts bekommen habe. Jetzt Frag ich mich wirklich ob das sein kann, zumal der Urlaub sogar auf einer 100% Stelle basiert hätte. Ich wäre Ihnen zu tiefst dankbar für eine erste rechtliche Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Eine dankbare Mami

von KleinePrinzessin89 am 16.03.2019, 02:31



Antwort auf: Anspruch auf Urlaubsgeld nach Beschäftigungsverbot?

Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2019



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