Anspruch auf Teilzeitstelle - wieder schwanger, Rentenanspruch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Teilzeitstelle - wieder schwanger, Rentenanspruch?

Hallo, ich bin nun in der 12. Woche schwanger und hab dies meinem AG bereits mitgeteilt. Bin noch bis zum 28.04.2012 in Elternzeit. Er kann mir ja nicht kündigen, da ich Kündigungsschutz habe. Hab ich Anspruch auf eine TZ - Stelle oder nur auf eine VZ-Stelle? Wie ist das mit der Rentenversicherung? Ruht mein Arbeitsvertrag jetzt? Läuft ab der Geburts des 2. Kindes (vorauss.Sept.12) dann wieder Elternzeit 2-3 Jahre obwohl ich nicht mehr gearbeitet habe oder kann mir dann gekündigt werden? Lt. meinem Chef ist momentan kein Bedarf, d.h. ja das ich dann auch kein Mutterschaftsgeld bekomme. Oder? Fragen über Fragen... ich bin schon ganz verwirrrt. DANKE für Ihre Hilfe! Gruß Ch.

von Mama29042009 am 23.02.2012, 20:32



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitstelle - wieder schwanger, Rentenanspruch?

Hallo, Sie haben erst einmal Anpruch auf eine VZ-Sttelle, können aber evtl. reduzieren. Und gehen dann wieder in Mutterschutz + EZ mit den gleichen Leistungen wie beim ersten Kind Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitstelle - wieder schwanger, Rentenanspruch?

Du bist momentan in Elternzeit? Ohne Teilzeitarbeit? Nach der Elternzeit muss du wieder arbeiten gehen. Es steht dir dein alter Vertrag zu. Wenn er damals Vollzeit war, dann musst du deine Arbeitskraft auch nach der Elternzeit wieder Vollzeit zur Verfügung stellen. Hat er keine Arbeit für dich, kann er dich freistellen (bei vollem Gehalt), denn kündigen kann er dich ja nicht. Wenn du so bis zum Mutterschutz von Kind 2 kommst, erhältst du auch wieder Mutterschaftsgeld von der KK und vom AG. Hast du für die Zwischenzeit (Ende April bis Mutterschutzbeginn) einen Teilzeitvertrag ausgehandelt, bekommst du das Mutterschaftsgeld auch nur für dein Teilzeitgehalt. Nach der Geburt deines 2. Kindes kannst du wieder 3 Jahre Elternzeit anmelden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.02.2012, 01:20



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitstelle - wieder schwanger, Rentenanspruch?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt bin ich schon etwas schlauer... DANKE Schönen Tag LG

von Mama29042009 am 29.02.2012, 10:58



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