Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Hallo, ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub genommen. Jetzt habe ich eine Frage, kann ich jetzt während meines Erziehungsurlaubes bei meiner Firma wo ich gearbeitet habe auch Teilzeit arbeiten ? Habe ich da einen Anspruch drauf ? Vorher habe ich Vollzeit dort gearbeitet. Jetzt habe ich gehört das man ab 15 Angestellten in einen Betrieb auch einen Anspruch auf Teilzeit hat. Wie ist es nach den drei Jahren Elternzeit, kann ich dann auch Teilzeit dort arbeiten gehen ? Weil Volzeit kann ich nicht da ich für nachmittags niemanden für meine Tochter habe. Für eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus. Gruss

Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 13:24



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2005



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

anspruch auf teilzeit zu best. bedingungen hast du NACH der elternzeit, nicht WÄHRENDDESSEN. danach siehts anders aus, nutze doch mal die suhfunktion, frau bader hat das schon oft beantwortet. VG

Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 14:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (während Elternzeit) nach Minijob

Hallo Frau Bader, bevor ich in Elternzeit (drei Jahre) gegangen bin, habe ich bei meinem AG in Vollzeit gearbeitet. Seit unser Sohn 7 Monate alt ist, bin ich kurzfristig auf Anfrage des AG, auf Minijob-Basis angefangen. Besteht während der Elterzeitfrist nach dem jetztigen Minijob Anspruch auf Teilzeit? Vielen Dank Gruß babymatt


Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zum Ende der Elternzeit und im Anschluss

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis zum 20.01.2013 in Elternzeit. Zuvor war ich seit März 2003 in Vollzeit in einer Zahnarztpraxis (weniger als 15 Angestellte) beschäftigt. Bereits im Februar diesen Jahres sprach ich meinen Chef auf die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (3 Vormittage, ca. 12 Std./Woche) an. Seine Antwort seiner Zeit: E...


Habe ich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit?

Hallo Frau Bader! Ich arbeite seit 7 Jahren in einem kleinen Betrieb mit weniger als 15 Mitarbeitern. Meine Elternzeit habe ich bis Oktober 2014 genommen. Nun möchte ich aber gerne dieses Jahr schon wieder im Oktober arbeiten in Teilzeit. Ich weiß, dass mit diese Stelle unter normalen Umständen nicht zusteht. Jedoch bin ich seit Okt. 2012 in...


Auch bei Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf Elternzeit/Krankenversicherung

Guten Tag, Ich plane nach Ende meiner Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen (30% bis 50%) . Wie ich bereits hörte, muss ich über 451€ brutto verdienen, um über meinen Arbeitgeber krankenversichert zu sein. Wenn ich in Teilzeit das zweite Mal schwanger werde, genieße ich dann die gleichen Ansprüche wie beim ersten Kind und der unbefri...


Anspruch auf feste Arbeitstage bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, Ich fange Ende Juli nach 3jähriger Elternzeit wieder zu arbeiten an. Geplant ist Teilzeit mit wahrscheinlich ca. 20-25 Std pro Woche. Habe ich einen Anspruch darauf, dass ich feste Arbeitstage bekomme? Mein Arbeitgeber lehnt bis jetzt feste Tage kategorisch ab. Auch bei meinen Kolleginnen hat er bis jetzt noch keine Ausnahme gema...


Elterngeld & Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit geht noch bis Ende August. Aus organisatorischen Gründen startet die Eingewöhnung von meinem Sohn (15 Monate alt) aber bereits im März, sodass ich genug Zeit für eine berufliche Neuorientierung habe. Denn ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und aus persönlichen Gründen / Differenzen nicht zum alten Arbeit...


Anspruch auf Kindergeld - Leben im Ausland

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...