Hallo,
ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub genommen. Jetzt habe ich eine Frage, kann ich jetzt während meines Erziehungsurlaubes bei meiner Firma wo ich gearbeitet habe auch Teilzeit arbeiten ? Habe ich da einen Anspruch drauf ? Vorher habe ich Vollzeit dort gearbeitet. Jetzt habe ich gehört das man ab 15 Angestellten in einen Betrieb auch einen Anspruch auf Teilzeit hat. Wie ist es nach den drei Jahren Elternzeit, kann ich dann auch Teilzeit dort arbeiten gehen ? Weil Volzeit kann ich nicht da ich für nachmittags niemanden für meine Tochter habe.
Für eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus.
Gruss
Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 13:24
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2005
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
anspruch auf teilzeit zu best. bedingungen hast du NACH der elternzeit, nicht WÄHRENDDESSEN.
danach siehts anders aus, nutze doch mal die suhfunktion, frau bader hat das schon oft beantwortet.
VG
Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 14:07