hallo Frau Bader, bin derzeit im Erziehungsurlaub und arbeite über einen Subunternehmer in meiner alten Firma weiter, da diese Einstellungsstop hat. Nun habe ich gehört, daß sich die Rechtslage geändert hat und man im Erziehungsurlaub einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat. Heißt das ich könnte einfach zu meiner alten Firma gehen und sagen Einstellungsstop hin oder her, ich will nun innerhalb des Erziehungsurlaubes die 19h/Woche arbeiten? 2. Thema Meine alte Firma ist gerade am Fusionieren mit einem anderen Konzern. Unter welchen Bedingungen kann mir dann auch in Elternzeit gekündigt werden? Betriebsstättenaufgabe, Mitarbeiterabbau??? Danke schon mal für die Antwort! VLG CLaudia
Mitglied inaktiv - 22.10.2001, 00:23