Frage: Anspruch auf Teilzeit

Nochmal die Lena. Mir ist da eben etwas aufgefallen. Frau Bader schrieb: Ein Anspruch auf Teilzeit besteht, wenn man dies dem AG mind. 8 Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt hat. Im Gesetzestext war hier die Rede von 3 Monaten ??? Was stimmt nun ? E I L T !!! Leider ist bei mir die 3-Monatsfrist schon verstrichen, aber die 8-Wochen-Frist könnte ich noch schaffen!!!!!!

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 01:15



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit

HAllo, TZ IM EU = 8 Wo. TZ NACH EU = 3 Mo. Wenn Frsit versäumt: Schnell Antrag stellen u. auf Verständnis vom AG hoffen, ansonsten mus in der Zwischenzeit voll gearbeitet werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit

Tja, da hast du wohl die Arschkarte gezogen, das was Frau Bader schrieb, mit den 8 Wochen bezieht sich nur auf Teilzeitarbeit "während" der Elternzeit, hier muß der Wunsch Teilzeit zu arbeiten spätestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Wenn du "nach" der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten möchtest,hättest du deinen Wunsch mindestens 3 Monate vorher dem AG schriftlich mitteilen müssen. Leider Pech gehabt.

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 10:23



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit

Na, na - das scheint mir aber schwer übertrieben. Reiche den Antrag jetzt ein, notfalls beginnt die Teilzeit halt (die versäumten-) vier Wochen später. Hatte das Problem auch mal, und mein Anwalt sagte damals, "Strafsanktionen" sehe das Gesetz bei der Nicheinhaltung der Fristen nicht vor. Also, nicht kirre machen lassen + die Antwort von Frau Bader abwarten. Gruß, Gastmami

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 10:46



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