Nochmal die Lena. Mir ist da eben etwas aufgefallen. Frau Bader schrieb: Ein Anspruch auf Teilzeit besteht, wenn man dies dem AG mind. 8 Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt hat.
Im Gesetzestext war hier die Rede von 3 Monaten ??? Was stimmt nun ? E I L T !!!
Leider ist bei mir die 3-Monatsfrist schon verstrichen, aber die 8-Wochen-Frist könnte ich noch schaffen!!!!!!
Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 01:15
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit
HAllo,
TZ IM EU = 8 Wo.
TZ NACH EU = 3 Mo.
Wenn Frsit versäumt: Schnell Antrag stellen u. auf Verständnis vom AG hoffen, ansonsten mus in der Zwischenzeit voll gearbeitet werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2004
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit
Tja, da hast du wohl die Arschkarte gezogen, das was Frau Bader schrieb, mit den 8 Wochen bezieht sich nur auf Teilzeitarbeit "während" der Elternzeit, hier muß der Wunsch Teilzeit zu arbeiten spätestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Wenn du "nach" der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten möchtest,hättest du deinen Wunsch mindestens 3 Monate vorher dem AG schriftlich mitteilen müssen. Leider Pech gehabt.
Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 10:23
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit
Na, na - das scheint mir aber schwer übertrieben. Reiche den Antrag jetzt ein, notfalls beginnt die Teilzeit halt (die versäumten-) vier Wochen später.
Hatte das Problem auch mal, und mein Anwalt sagte damals, "Strafsanktionen" sehe das Gesetz bei der Nicheinhaltung der Fristen nicht vor.
Also, nicht kirre machen lassen + die Antwort von Frau Bader abwarten.
Gruß, Gastmami
Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 10:46