Hallo Frau Bader, Meine Frage: An einem Produktionsstandort mit zirka 80 Mitarbeitern, davon 14 bzw 15 in der Verwaltung - 4 MA in Teilzeit - darf hier Teilzeit in Elternzeit verweigert werden? Produktionsstandort ist keine eigenständige GmbH - die Firma hat insgesamt weit mehr als 500 MA. Am Hauptsitz arbeiten einige MA Teilzeit in Elternzeit. Dieser ist jedoch 200km vom Wohnort entfernt. Elternzeitvertretung wird derzeit vom Hauptsitz aus gemacht. Begründung der voraussichtlichen Ablehnung: die Arbeit in der Position würde nicht in Teilzeit machbar sein, da das Pensum immer mehr wird. Welche Rechte habe ich? Viele Grüße und herzlichen Dank, Neuanfang2017
von Neuanfang2017 am 22.03.2018, 20:17