Hallo Frau Bader,
ich werde demnächst nach der Elternzeit wieder in meiner alten Firma anfangen. Während der EZ gab es eine tarifliche Lohnerhöhung (verdi-angeschlossener Betrieb).
Habe ich darauf auch einen Anspruch, oder muss der AG mir nur mein altes Gehalt (was über Tarif liegt) zahlen?
Vielen Dank für Ihre Anwort,
viele Grüsse,
Sabiene
Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 13:30
Antwort auf:
Anspruch auf Tariferhöhung nach Elternzeit?
Hallo,
der Tarifvertrag bestimmt , was unter „Arbeitsjahr“ zu verstehen ist. Denkbar ist durchaus, dass die Zeit der Elternzeit hierbei nicht berücksichtig wird, weil die Lohnerhöhung der zunehmenden beruflichen Erfahrung Rechnung tragen soll. Diese berufliche Erfahrung können Sie allerdings nicht während einer Elternzeit, sondern nur während der aktiven Ausübung Ihres Arbeitsverhältnisses erwerben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2008