Frage: Anspruch auf Tagesbetreuung

Hallo, ich habe 2 Töchter, von denen die grössere nächstes Jahr zur Schule gehen wird. Nun teilte uns die Schule mit, dass sie nur aufgenommen werden kann, wenn ein Hort-Betreuungsbedarf besteht. Nun bin ich aber nicht berufstätig, sondern musste mein Studium aufgrund einer Erkrankung und zur Betreuung der Kinder unterbrechen. Betsteht für uns die Möglichkeit Anspruch auf Tagesbetreuung für die Grosse zugesprochen zu bekommen, obwohl ich mit ihrer Schwester daheim bin? Ich bin zu 50% schwerbehindert. Vielen Dank Michaela mit 2 Mädels

Mitglied inaktiv - 21.09.2004, 11:27



Antwort auf: Anspruch auf Tagesbetreuung

Hallo, das kommt auf die Satzung an, dafür gibt es keine allgemeine Antwort. Lesen Sie soch mal in der Satzung! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2004



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