Frage: Anspruch auf TZ nach EZ

Sehr geehrte Frau Bader Meine EZ läuft noch bis nächstes Frühjahr. Allerdings mache ich mir bereits Gedanken über meinen Wiedereinstieg. Ich höre leider vermehrt, dass mein AG den Wunsch von Frauen in TZ zurückzukehren dazu nutzt, die Kolleginnen zu einer Abfindung zu „zwingen“ mit der Aussage, es gäbe keine Stelle, die in TZ möglich wäre. Ich kenne nicht nur einen Fall, wo der Anwalt eingeschaltet werden muss. Wie sind meine Chancen? Kann der AG so einfach meinen Antrag auf Rückkehr in TZ abschmettern? Da ich nahezu Vollzeit zurückkehren will - ist es sonst einfacher, zunächst in VZ anzufangen und kann ich dann nach einem oder zwei Monaten einen Antrag auf TZ stellen, den der AG nicht ablehnen kann? Mir ist bewusst, dass das auch nicht die feine englische Art ist, ich versuche hier nur eine Lösung für die Masche des AG zu finden... Danke und viele Grüße

von CajunShrimp am 10.07.2019, 15:28



Antwort auf: Anspruch auf TZ nach EZ

Hallo, wenn der Betrieb mehr als 15 AN ohne Azubis hat, muss der Ag stichhaltige betriebliche Gründe nennen. Ansonsten haben Sie einen Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Anspruch auf TZ nach EZ

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, Anspruch auf TZ. Der AG kann aber mit Begründung ablehnen. Begründung wären organisatorische und/oder betriebliche Belange. Auf Nachfrage muss er das dir gegenüber auch ordentlich begründen. Also einfach nur "nein" sagen kann er nicht. Ob du nach der EZ oder erst 2 Monate später einen Antrag auf TZ stellst, macht keinen Unterschied. Ablehnen mit entsprechender Begründung kann er in beiden Fällen. Solltest du zufällig 2 Jahre EZ genommen haben, könntest du auf 3 Jahre ohne seine Zustimmung verlängern und einen Antrag auf TZ innerhalb der EZ stellen. den kann er kaum ablehnen und wenn, müsste er dir aber erlauben, bei einem anderen AG zu arbeiten bis zum Ende der EZ. Aber davon ab: du musst dich ja nicht zwingen lassen. Bzw.: wenn der AG so drauf ist, wäre ja auch die Frage, ob du nicht lieber eine Abfindung anstrebst (die wird er ja auch nur anbieten, wenn er weiß, dass er eigentlich mit der Kündigung oä arbeitsrechtlich gar nicht durchkommen würde) und dir einen neuen Job suchst. Was du auch machen kannst: Brücken-TZ beantragen -also TZ für einen festgelegten Zeitraum, danach wieder VZ. Diese Brücken-TZ ist ja gerade erst von unserer lieben Regierung eingeführt worden, um Müttern den Einstieg bzw. die spätere Rückkehr in VZ zu ermöglichen. Vielleicht fällt es ihm dann noch schwerer, das abzulehnen.

von cube am 10.07.2019, 16:40



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