Nach Ablauf der Elternzeit würde ich gerne wieder bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten, allerdings nur 30 statt38.5 Stunden.
Ich habe gehört das man wenn der Betrieb mehr als 15 mitarbeiter hat darauf bestehen kann ist das richtig? Wenn ja ich arbeite in einer Kita bei der Kirchengemeinde, wir sind lediglich 11 Mitarbeiter, es gibt allerdings noch weitere Kitas und die gesamte Gemeinde besteht natürlich aus noch mehr Mitarbeitern welche Zahl ist da ausschlaggebend?
Vielen Dank im voraus1
Mitglied inaktiv - 21.09.2001, 22:04
Antwort auf:
Anspruch auf Stundenreduzierung nach der Elternzeit
Liebe Steffi,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht aber nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz.
Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn:
- mind 15 AN da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen
Ich kann Ihnen leider nicht ganau sagen, wie es aussieht, wenn der AG die kath. oder ev. Kirche ist, denke aber nicht, dass dann besonderheiten gelten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2001