Frage: Anspruch auf Resturlaub

Hallo Nicola, ich konnte meinen Jahresurlaub vor dem Mutterschutz und der Elternzeit wegen Krankheit nicht nehmen. Steht er mir jetzt nach 2 Jahren Elternzeit noch zu, obwohl er nicht separat auf meiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist? Ich habe mir vorsichtshalber eine Kopie von meinem bewilligten Urlaubsantrag und der Krankschreibung gemacht. Gilt das auch? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 13:21



Antwort auf: Anspruch auf Resturlaub

Hallo, ja, Sie können lt. Gesetz im Jahr in dem der EU endet u im Jahr danach nehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2005



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