Hallo Frau Bader, Ich erhielt nun die "endgültige Entscheidung" über unseren Elterngeldanspruch. Bei 3 von 4 Monaten bin ich wegen Krankheit, Weihnachtsfeiertage und Silvester sowie einer ZahnOP mit Komplikationen nicht auf die mindestens 25 Stunden pro Woche Arbeitszeit gekommen. Ich hatte bei der Abgabe der Unterlagen dies mit vermerkt. Nun sollen wir die Zahlungen Rückerstatten. Ist dies unter den oben genannten Umständen zulässig? Vielen Dank! LG Marie
von MarieCh am 12.04.2017, 20:34