Sehr geehrte Frau Bader
Meine Tochter wird nächstes Jahr schulpflichtig und wir müssen Sie nun an einer Grundschule anmelden.
Wir haben hier zwei Grundschulen zur Auswahl die direkt nebeneinander liegen.
Handelt sich um eine katholische und eine städtische Grundschule. Beide bieten eine Ogs Betreuung.
Da wir nicht religiös sind möchte ich meine Tochter an der städtischen Grundschule anmelden.
Es muss sichh im Anmeldeverfahren ja auch für eine Schule entschieden werden. die Anmeldung kann hier nur an einer Schule erfolgen und es kann auch kein weiterer Wunsch angegeben werden.
Für mich ist eigentlich neben der Schule ausschlaggebend die Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter. die OGS Plätze werden allerdings erst nach der Schulanmeldung vergeben. nun frage ich mich ob ich einen Anspruch auf einen OGS Platz an der Schule habe da ich berufstätig bin oder ob ich dann noch die Schulanmeldung zurückziehen kann um zu gucken ob ich nicht an einer anderen Grundschule noch einen OGS Platz erhalten könnte.
Ohne einen OGS Platz bietet mir die Schule eine gesicherte Betreuungszeit von der zweiten bis zur vierten Schulstunde dies entspricht hier ungefähr 9 Uhr bis 11:30 Uhr. Mit dieser Uhrzeit kann ich auch als halbtags arbeitende Berufstätige die Betreuung meiner Tochter mit meiner Arbeitszeit auf keinen Fall vereinbaren zusätzlich kommen ja noch die Schulferien dazu.
Welche rechte habe ich auf eine Beteuung ab der ersten Klasse?
Oder laufe ich gefahr meine unbefristete Stelle aufgeben zu müssen?
von
babylu_13
am 02.10.2018, 12:29
Antwort auf:
Anspruch auf Ogs Platz Nrw?
Hallo,
wie die Vergabe der Ganztagesplätze erfolgt, kann ich allgemein nicht beantworten. Das hängt von der Schule und vom Bundesland ab. Reden Sie mit der Schule.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2018
Antwort auf:
Anspruch auf Ogs Platz Nrw?
Ich kenne hier (NRW) keine GS, inkl. unserer die einen OGS Platz auf Wunsch NICHT anbietet. Wir haben genug Plätze und nie ist ein Kind abgelehnt worden. Frag doch einfach bei der GS nach.
von
Itzy
am 02.10.2018, 14:38
Antwort auf:
Anspruch auf Ogs Platz Nrw?
Hi.
Ich arbeite in einer Ogs in nrw und kann dir nur raten doch früh genug abzumelden. Unsere Plätze sind immer sehr schnell weg und es gilt leider noch das Prinzip wer zuerst kommt malt zuerst.
Wenn man jedoch auf der Warteliste ist werden eigentlich immer die arbeitenden Eltern bevorzugt.
Also erkundige dich doch direkt an der Schule wie es bei der Ogs aussieht. Ob sie immer ausgebucht sind oder nicht und dann die Anmeldungen beginnen. Und dann melde dich direkt am ersten Tag an.
Lg
von
Myfairlady11
am 03.10.2018, 06:44
Antwort auf:
Anspruch auf Ogs Platz Nrw?
Wir sind auch in NRW und ich kenne es gar nicht, das man keinen Zweitwunsch angeben kann. Im Gegenteil: man soll unbedingt, falls Ersteunsch nicht klappt.
Ebenfalls kenne ich kein Kind (verschiedene Städte), das keinen OGS- Platz bekommen hat, wenn die Eltern ihn nachweislich benötigen.
Frag doch einfach nach bzw in den Unterlagen, die man bekommt, steht doch auch drin, bis wann man spätestens angemeldet haben muss, weil der Platz ansonsten nicht garantiert werden kann.
von
cube
am 04.10.2018, 07:44
Antwort auf:
Anspruch auf Ogs Platz Nrw?
Ich wohne auch in NRW und bei uns sind die OGS Plätze sehr knapp. Es gingen auch Kinder ohne Platz aus. Wir mussten allerdings den Betreuungsbedarf genau begründen. Als erstes werden bei uns Alleinerziehende berücksichtigt, dann die die wo beide Elternteile arbeiten dann alles Anderen.
Wir waren auch mit die ersten, die einen Platz beantragt hatten und hatten somit auch Glück. Wenn du keinen Platz bekommst, wie einer Bekannten passiert, dann greift die über Mittag Betreuung die geht hier bis 14:00 Uhr, anschließend hat eine Tagesmutter das Kind dort abgeholt und betreut bis die Mutter von der Arbeit kam, und auch in den Ferien. Du musst halt im Fall dass du keinen Platz bekommst, dich lediglich an das Jugendamt wenden.
von
Julisa
am 08.10.2018, 13:18