Hallo Frau Bader, ich bin noch immatrikulierte Studentin und arbeite gem. 80 h-Vertrag als (geprüfte) wissenschaftliche Hilfskraft, bei einem Institut (13,64€/h). Habe ich - obwohl Studentin - einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie kann ich das errechnen? Ich bin derzeit am abwägen, ob ich über die Geburt hinaus immatrikuliert bleiben soll oder - da ich gerade mein Diplom erhalten habe - mich exmatrikulieren lasse. Im Falle eine Exmatrikulation hätte ich auf jeden Fall Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, da ich dann "nur" noch den Job beim Institut hätte. Vielen Dank im voraus. Luna28
Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 16:24