Hallo Frau Bader, wir haben am 10.6.2013 unsere Tochter Mara bekommen. Meine Frau war damals dauerhaft befristet angestellt, man hat ihr aber wegen der Schwangerschaft zum 1.3. gekündigt. Meine Frau hat sich dann arbeitslos gemeldet und 6 Wochen vor Geburt haben wir Mutterschaftsgeld bekommen. Seitdem ist meine Frau in Elternzeit und wir bekommen jetzt im Dezember eine 2. Tochter. Meine Frau ist über mich familienversichert und sie ist nebenbei gelegentlich selbstständig tätig, indem sie pädagogische Eltern-Kind-Kurse leitet. Da sie ja in keinem (angestellten) Arbeitsverhältnis ist und auch keinen Minijob ausübt, hat sie da überhaupt Anspruch auf Mutterschaftsgeld ? Wie sieht es mit Elterngeld aus ? Da wird ja eigentlich das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen, was sie ja nicht hatte ? Würde sich irgendwas verändern, wenn sich meine Frau arbeitslos meldet ? Gruß Frank Hütten
von fwkh am 18.08.2015, 11:36