Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Hallo, ich frage mich wie das gesetzlich mit dem Mutterschaftsgeld geregelt ist. Ich habe am 17.06.2012 unseren Sohn geboren(2.tes KInd) Elterngeld wird bis 16.05.2014 gezahlt und meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber endet am 31.05.2014. Ich bin erneut schwanger und der Mutterschutz würde am 29.06.2014 beginnen. Kriege ich nun Mutterschaftsgeld? Es sind ja immerhin 4 Wochen dazwischen, soll ich Elternzeit verlängern? Und dann mit dem neuen Mutterschutz ablösen? Fällt dieser Monat mit in die Berechnung des Elterngeldes? Ich weiß nicht was ich tun soll, will meinem Arbeitgeber ja auch nicht schaden. Ich will aber auch nicht leer ausgehen was das Mutterschaftsgeld angeht. Können Sie mir vielleicht weiter helfen?

von MAJALA am 07.12.2013, 13:07



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Da Du keine 2 Jahre Elternzeit genommen hast wäre es reine Kulanz wenn er die Elternzeit verlängert bis zum neuen Mutterschutz. Das Beste, auch fürs Elterngeld wäre es zu arbeiten in der Zeit bis zum neuen Mutterschutz. Verlängert er die Elternzeit nicht, bleibt Dir eh nichts anderes übrig. Das solltest Du zeitig klären, damit Du ggf. kündigen kannst zum Ende der Elternzeit, wenn Du nicht arbeiten gehen möchtest.

von Sternenschnuppe am 07.12.2013, 14:09



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Ich habe mir von meinem ersten Kind ein Jahr aufgehoben und vom zweiten Kind ja auch, da ich nie die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt habe. Das wäre kein Problem, die darf ich ja bis ?zum 8? Geburtstag nehmen. Meine Tochter ist im Oktober 3 geworden und mein Sohn ist jetzt 1 1/2. Ich würde auch arbeiten gehen, ich weiß bloß nicht was mein Arbeitgeber dazu sagt, weil als Schwangere in meinem Beruf bin ich nur bedingt einsatzfähig

von MAJALA am 07.12.2013, 16:42



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Wenn er Dich nicht einsetzen kann, dann kann er ein BV ausstellen oder Dich bezahlt freistellen. Das mit der aufgehobenen Elternzeit ist auch gut, dann könntest Du auch exakt bis zum Tag vor Mutterschutz verlängern. Aber diese Wochen ohne Einkommen ziehen das Elterngeld nach unten.

von Sternenschnuppe am 07.12.2013, 16:53



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Eigentlich musst du zwischen 1.6. und 28.06. wieder arbeiten gehen. Dann bekommst du auch das Mutterschaftsgeld. Gehst du Teilzeit arbeiten, bekommst du Teilzeit-Mutterschaftsgeld. Du kannst in der Zeit auch Urlaub nehmen. Für 2014 stehen dir 5/12 von deinem Jahresurlaub zu (wird nicht ganz reichen). Du kannst auch deine Elternzeit bis zum Tag vor dem Mutterschutz verlängern. Dann bekommst du auch das volle MuSchuGeld. Das Gehalt aus dem Juni ändert am Elterngeld nix. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.12.2013, 11:58



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Naja BV hatte ich schon mal kann nur der Arzt ausstellen. Aber dann ist der Arbeitgeber verpflichtet mir Geld zu zahlen in der Zeit. Und ich will ja wieder arbeiten gehen nach dem 3.Kind will es mir ja nicht verscherzen, war schon schwierig bei der 2.Schwangerschaft. Resturlaub habe ich von 2012 auch noch ca. 8 Tage, daran habe ich auch schon gedacht, vllt ist es ja möglich. Elterngeld ein paar Euro weniger könnte ich noch verschmerzen, aber ohne Mutterschaftsgeld wird's schwierig, mein Mann ist Alleinverdiener, wir schaffen es vllt. 2 Monate ohne aber des habe ich ja dann schon von der Zeit Mai und Juni weil die letzte Zahlung Elterngeld Mitte April ist. Ich wüsste halt gerne wie es am besten ist, ohne viel Einbuße und ohne den Arbeitgeber zu verärgern

von MAJALA am 08.12.2013, 12:17



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Wenn du auf jeden Fall ein BV bekommst, bekommst du am meisten raus, wenn du dich am 1.6. beim AG meldest (besser vorher) und der dir dann das BV ausstellt. Bei gewissen Jobs kann/muss das der AG ausstellen. Vorteil für den AG, er muss dich für die paar Tage nicht "einarbeiten" und dir keinen Platz zur Verfügung stellen. Ist das BV nicht sicher, würde ich vorm Mutterschutz alle Urlaubstage nehmen und um die Tage zwischen EZ-Ende und Urlaubsbeginn die laufende EZ verlängern. zB 1.6. bis 10.06. EZ-Verlängerung, 11.06. bis 27.06. Urlaubstage. Ab 28.06. MuSchu. Oder, wenn das Geld wirklich so nötig ist, eben arbeiten gehen. Beim Elterngeld macht BV, Arbeit, Urlaub alles nix, du bekommst eh nur den Mindestsatz. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.12.2013, 13:29



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Wie Mindestsatz beim Elterngeld, kriege ich bei Dehnungsoption nicht auch wieder den gleichen Betrag wie bisher? Also ich habe Elterngeld in Höhe von 378 euro auf 2 Jahre berechnet. Dann kriege ich doch das wieder, wenn im Anschluss Mutterschutz ist(bis auf die 4 Wochen). Weil das war mir bisher nicht bekannt. solange Elterngeld gezahlt wird, werden Monate genommen, wo verdient wurde. Also vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes. Und der eine Monat von 1.6-29.06 wird mit einbezogen, entweder mit Gehalt oder eben dann als 0. Arbeiten gehen ist leicht gesagt, auf uns kommen dann 600 Euro Betreuungskosten zu. Für 2 Kinder und wenn ich mich dafür entscheide nach dem Mutterschutz gleich wieder in Teilzeit einzusteigen, dann kommen wir ja auf fast 1000 Euro! So gut verdienen wir beide nicht, dass wir uns das leisten könnten.

von MAJALA am 08.12.2013, 15:02



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Nö, gibt nur Mindestsatz, plus Geschwisterbonus. Weil das 2te Jahr war nur Auszahlung, kein Bezugsraum. Um das volle Mutterschaftsgeld wie beim vorherigen Kind zu bekommen, hättest du innergalb von IMO höchstens 15 Monaten das nächste Kind bekommen müssen. Egal auf welchen zeitraum du die Auszahlung gestreckt hast.

Mitglied inaktiv - 08.12.2013, 16:06



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Elterngeldmonate die Bezugsmonate sind werden ersetzt. Nicht die wo nur die 2. Rate bezahlt wird. Die gehen mit 0 in die Berechnung. Ist ja nur die 2. Rate. Daher darf man im 2. Jahr auch zuverdienen soviel man mag. ( bis 30 Stunden die Woche ) Wenn ihr auf das Elterngeld angewiesen seid, dann musst Du schnell wieder verdienen. Sonst bleibt es bei 300€ für 12 Monate. Kindergarten oder Tagesmutter werden bezuschusst je nach Einkommen.

von Sternenschnuppe am 08.12.2013, 16:10



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

...du meinst: um das volle Elterngeld zu bekommen...? Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.12.2013, 21:50



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Wichtig ist das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Wenn du nicht arbeiten warst, hast du ab Juli 2013 kein Einkommen mehr gehabt. Das Elterngeld aus der Dehnungsoption ist kein Einkommen und wird gar nicht berücksichtig - weder vom Geld her, noch von der Zeit. Sind also 11 Monate ohne Einkommen. Der zwölfte Monat würde aus der Zeit von vor dem ersten Kind herangezogen. Dieses Einkommen wird durch 12 geteilt und davon gibts ca 63%. Das dürften dann weniger als 300 Euro sein. Also gibt es den Mindestsatz von 300 Euro (zzgl Geschwisterbonus von 75 Euro bis Juni 2015) Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.12.2013, 21:56



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Okay, danke für die guten Antworten. Aber den Geschwister Bonus kriege ich doch dann voll gezahlt, habe ja 2 Kinder unter 6 Jahren bis Oktober 2016, der Zeitraum, würde ja dann passen, um vollen Geschwisterbonus zu kriegen, oder bin ich da auch falsch informiert?

von MAJALA am 09.12.2013, 17:20



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach beendeter Elternzeit

Für den vollen Geschwisterbonus benötigst du DREI Kinder unter 6 Jahren. Du bekommst doch grad erst dein 2. Kind? Dann bekommst du den Geschwisterbonus bis Kind 1 drei Jahre alt wird! Alles nachzulesen im BEEG und in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.12.2013, 18:15



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