Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Form vom Vollzeitgehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Form vom Vollzeitgehalt?

Hallo Frau Bader, unser 1. Kind wurde am 9.11.16 geboren. Ich habe im Anschluss ein Jahr Elternzeit genommen. Unsere Personalabteilung (öffentlicher Dienst) hat mir geraten eine befristete Studenreduzierung zu beantragen (ab 9.11.17) und die Elternzeit noch mal aufzusparen. Da war mir die Konsequenz auf das Mutterschaftsgeld bei einem zweiten Kind nicht bekannt und ich wurde auch nicht drauf hingewiesen . Wie ich jetzt hörte gibt es da ja einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu bekommen (Studenreduzierung in Elternzeit). Leider hörte ich erst jetzt davon. Ich befinde mich aktuell wieder im Mutterschutz, welcher am 12.2.18 begann. Nun meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit hier ebenfalls das Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu bekommen (mein Grundvertrag ist Vollzeit)? Nachträglich die Elternzeit verlängern (zwischenzeitlich habe ich 16 Stunden die Woche gearbeitet 9.11. - 11.2.) oder den Vertrag mit der Studenreduzierung aufzuheben,sodass mein Vollzeitvertrag wieder auflebt? geht das irgendwie rückwirkend? Im Gesetz steht ja, wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird. Die Schwangerschaft begann ja schon in der Zeit. Vielleicht kann man aufgrund der Tatsache auch noch rückwirkend etwas ändern. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Romy

von Romy2018 am 18.03.2018, 14:25



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Form vom Vollzeitgehalt?

Hallo, rückwirkend geht nicht. Frage ist, was mit der befristeten Stunden Reduzierung ist. Wenn Sie die jetzt aufheben können, bekommen Sie für die Zukunft das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Form vom Vollzeitgehalt?

Rückwirkend geht das nicht. Du kannst morgen hinmarschieren und ab sofort die Elternzeit beenden. Dann lebt Dein Vollzeitvertrag wieder auf und Du bekommst ab morgen den Zuschuss zum Vollzeitgehalt. Hinweisen muss darauf rechtlich keiner, aber es kann nicht verwehrt werden wenn Du das so machst. Restliche Elternzeit von Kind 1 kannst Du dann übertragen lassen auf die Zeit bis zum ersten Geb.

von Sternenschnuppe am 18.03.2018, 14:31



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Form vom Vollzeitgehalt?

Rückwirkend geht nicht. Du befindest dich aktuell nicht in Elternzeit? Gibt's eine Kündigungsfrist für die befristete Reduzierung? Ansonsten frag deinen AG, ob sie die befristete Reduzierung aufheben. Einen Anpruch hast du m. E. nicht darauf.

von malini am 18.03.2018, 15:20



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