Hallo Frau Bader, unser 1. Kind wurde am 9.11.16 geboren. Ich habe im Anschluss ein Jahr Elternzeit genommen. Unsere Personalabteilung (öffentlicher Dienst) hat mir geraten eine befristete Studenreduzierung zu beantragen (ab 9.11.17) und die Elternzeit noch mal aufzusparen. Da war mir die Konsequenz auf das Mutterschaftsgeld bei einem zweiten Kind nicht bekannt und ich wurde auch nicht drauf hingewiesen . Wie ich jetzt hörte gibt es da ja einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu bekommen (Studenreduzierung in Elternzeit). Leider hörte ich erst jetzt davon. Ich befinde mich aktuell wieder im Mutterschutz, welcher am 12.2.18 begann. Nun meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit hier ebenfalls das Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu bekommen (mein Grundvertrag ist Vollzeit)? Nachträglich die Elternzeit verlängern (zwischenzeitlich habe ich 16 Stunden die Woche gearbeitet 9.11. - 11.2.) oder den Vertrag mit der Studenreduzierung aufzuheben,sodass mein Vollzeitvertrag wieder auflebt? geht das irgendwie rückwirkend? Im Gesetz steht ja, wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird. Die Schwangerschaft begann ja schon in der Zeit. Vielleicht kann man aufgrund der Tatsache auch noch rückwirkend etwas ändern. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Romy
von Romy2018 am 18.03.2018, 14:25