Frage: Anspruch auf Kitaplatz

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Kitaplatz. Vor der SS habe ich das Fachabitur abgeschlossen und stand in keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis nun bekomme ich Hartz IV und bin im Erziehungsurlaub, ich möchte eigentlich erst nach 2 Jahren wieder im Berufsleben einsteigen, aber die Dauer des Erziehungsurlaubs scheint die Arge nicht zu interessieren, ich musste jedenfalls nirgends angeben, wie lange ich zuhause bleibe. Ich habe aber ein Angebot für eine Art Weiterbildung speziell für Mamis, in denen man Pc-Kurse, Kaufmännische Kurse usw belegen kann, hab ich während dieser Zeit Anspruch auf einen Kitaplatz (vielleicht auch nur stundenweise) oder kann ich solche Angebote erst annehmen, wenn ich auch dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe? Wenn ich einen Anspruch habe, wer trägt dann die Kosten??? Vielen lieben Dank

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 14:36



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz

Hallo, nein, einen Anspruch gibt es erst ab dem 3. Geb. Vorher kommt es darauf an, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2008



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