Hallo Frau Bader,
mein Verlobter nimmt ab dem 20.7.11 2 Monate Elternzeit.
Da er Selbständig ist und nicht ganz und gar fehlen kann im Büro, wird er 30 Stunden arbeiten gehen.
Hat mein Sohn somit schon ab dem 20.7. Anspruch auf einen Kitaplatz?
Leider haben wir uns diese Frage jetzt erst gestellt. Der Kitaplatz ab 20.9.11, also nach den 2 Vätermonaten ist schon bewilligt. Nun steht die eine Frage im Raum, denn mein Verlobter kann ja sonst nicht arbeiten, wenn der Kleine nicht betreut wird.
LIebe Grüße
Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 20:56
Antwort auf:
Anspruch auf Kitaplatz, wenn Dazuverdienst in der Elternzeit?
Hallo,
das hängt von der Satzung des Kindergartens ab
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2011
Antwort auf:
Anspruch auf Kitaplatz, wenn Dazuverdienst in der Elternzeit?
Das kommt ganz auf den Kindergarten an.
Hier geht es immer erst nach den Ferien, weil vorher einfach kein Platz da ist !
Einen Anspruch auf einen Krippenplatz gibt es auch nicht, erst auf den Regelplatz ab 3 Jahre.
Fragt doch einfach mal in der Krippe nach, ansonsten vielleicht mit einer Tagesmutter oder Bekannten / Verwandten überbrücken ?
Mitglied inaktiv - 12.07.2011, 07:39
Antwort auf:
Anspruch auf Kitaplatz, wenn Dazuverdienst in der Elternzeit?
Ich nochmal. Also die Kita ist nicht das Problem. Meine Frage bezieht sich eigentlich nur darauf, ob man in der Elternzeit Anspruch auf einen Platz hat, wenn man 30h arbeitet. Oder ob man das Kind mitnehmen muss oder sich einen Babysitter suchen muss.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 12.07.2011, 10:17